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Anfang des Jahres ist das Unterhaltsreformgesetz in Kraft getreten, durch welches der Unterhaltsanspruch des Ehegatten, der nach der Ehescheidung ein Kind betreut, neu geregelt wurde. Gleichzeitig wurde das Rangverhältnis der Unterhaltsberechtigten geändert und der Anspruch des Kindes auf den Mindestunterhalt auf eine neue Grundlage gestellt.
Mit seiner Entscheidung vom 21.06.2005 hat das Bundesverwaltungsgericht nicht nur das Bundesministerium der Verteidigung überrascht: Ein Berufssoldat im Range eines Majors hatte einen Befehl zur Entwicklung an einem Computerprogramm mit der Begründung verweigert, es könne nicht ausgeschlossen werden, daß das Programm Kriegshandlungen im IRAK unterstütze. Sein Vorgesetzter habe vor Befehlserteilung ihm gegenüber dies ausdrücklich nicht ausschließen können. Da er eine Beteiligung der Bundeswehr an dem Krieg gegen den IRAK als völkerrechtswidrig ansehe, gebiete es sein Gewissen, den Befehl zu verweigern.
Seit Jahren beschäftigen sich Gerichte mit Kreditfinanzierungen für minderwertige Immobilien „sogenannte Schrottimmobilien“, welche vornehmlich auf dem Gebiet der ehemaligen DDR angesiedelt sind und ganz überwiegend an der Haustür vermittelt wurden. Als letzte und damit verbindliche Instanz für die Auslegung solcher Geschäfte, haben nun die Richter des Europäischen Gerichtshofes darüber zu entscheiden, ob geschädigte Verbraucher, die mit den Banken abgeschlossenen Kreditverträge aufgrund der europäischen Haustürgeschäfterichtlinie widerrufen können.
im Einzelnen geht es um folgenden Sachverhalt: Eine Bank und eine Fondgesellschaft vertreiben die Fondanteile bzw. deren Finanzierung über ein und dieselbe Vertriebsgesellschaft. Um Steuern zu sparen oder ihr Kapital gewinnbringend anzulegen, treten die Anleger dem Fond entweder unmittelbar oder über einen Treuhänder bei.
Hierbei werden in den meisten Fällen die Fondanteile über einen Kredit der am Projekt beteiligten Bank finanziert. Das entsprechende Darlehensformular erhalten die Anleger von der hierfür gegründeten Vertriebsgesellschaft.
In einem jüngst in der Presse diskutierten Fall hat das Bundesverfassungsgericht sich eingehend mit der Frage befaßt, ob und vor allem in welcher Höhe Kinder für den Unterhaltsbedarf ihrer Eltern aufzukommen haben, wenn sich diese nicht mehr selbst unterhalten können, weil sie z.B. in einem Pflegeheim untergebracht sind.

Ein neues Problem?
In den Medien und im Bewußtsein aller ist der Begriff “Feinstaub” in aller Munde. Es geht um die Luftverschmutzung in unseren Großstädten, um die Einhaltung von Grenzwerten.
Längst hat die Diskussion um den Feinstaub in unserer Luft einen Grad erreicht, wie vor Jahren das Schlagwort “Smog”, welches uns regelmäßig im Sommer begleitet hat oder aber später die im Zusammenhang mit “Ozon” ausgedrückte Reizgasbelastung unserer Luft an heißen Sommertagen.
Die gesetzliche Regelung zur nationalen Feinstaubproblematik finden wir bereits seit 2002 in den §§ 44 ff. Bundesimmissionsschutzgesetz. In Verbindung mit den nach § 48a Bundesimmissionsschutzgesetz erlassenen Rechtsverordnungen sind bestimmte Immissionsgrenzwerte festgeschrieben, die eine Verbesserung unserer Luftqualität gewährleisten sollen. Diese Grenzwerte (PM10, Partikular Meter) bezeichnen die hier ins Visier genommenen Schwebeteilchen in der Luft mit einer Korngröße <10 µm, d.h. winzige Teilchen, kleiner als ein 1/ 10 des Durchmessers eines Haares. Die hier angesprochene gesetzliche Regelung im Bundesimmissionsschutzgesetz geht sogar zurück auf den 27. September 1996. Seinerzeit hat der Europäische Rat die “Luftqualitätsrahmenrichtlinie” verabschiedet, welche im Bundesimmissionsschutzgesetz 2002 umgesetzt wurde.
Danach ist der Feinstaub sicherlich kein neues, sondern ein bereits seit Jahren erkanntes Problem.

Steuerprivilegien sollen zukünftig entfallen, die heute noch die Erben von Immobilien begünstigen
Bei der Vermögensübertragung auf die nächste Generation ist es das grundsätzliche Problem, dafür Sorge zu tragen, unnötige Verluste auf Grund von Steuerverpflichtungen der Erben durch frühzeitige Planung und durchdachte Verfügungen zu reduzieren, ggf. auszuschließen. Die Übertragung beträchtlicher Vermögensmassen im Zusammenhang mit Immobilien und anderen Werten, insbesondere auch Firmenwerte, begründet immer zugleich die Gefahr, dass die mit einem Erbfall verbundenen möglichen Steuerbelastungen die späteren Erben erheblich belasten können, nicht selten den Bestand des Vermögens in seiner konkreten Form gefährden können.

Der Streit zwischen Angehörigen einer Komapatientin in den Vereinigten Staaten hat uns eindringlich ins Bewußtsein gerufen, wie wichtig eine rechtzeitige Vorsorge für den Fall einer Krankheit ist, in der eine Person nicht mehr in der Lage sein wird, sich um ihre rechtlich notwendigen Verfügungen, insbesondere ihre medizinische Versorgung, persönlich zu kümmern. Auch in Deutschland streiten sich Angehörige um die Vormundschaft eines kranken und hilfebedürftigen Menschen, der nicht mehr in der Lage ist, über seine entscheidenden Belange selbst verantwortlich zu entscheiden.